Schlachtung

Neben den Einzelschritten, die bei der Schlachtung durchgeführt werden, möchten wir vorab noch auf Folgendes hinweisen:

 

Bei der Hausschlachtung von Kleintieren in Freizeithaltung ist auf jeden Fall der Paragraf 4a des Tierschutzgesetzes einzuhalten, wonach ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden darf, wenn es vor Beginn des Blutentzuges betäubt wurde. Ausführliche Erläuterungen zur Betäubung gibt die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) in ihrem Merkblatt Nr. 79 unter Zugrundelegung der Tierschutz- Schlachtverordnung Tier SchlV.

Bei dem hier dargestellten Schlachtungen handelt es sich um eine nicht-gewerbliche Hausschlachtung für den eigenen Bedarf. Anfänger sollten sich vor und während der Schlachtung von einem sachkundigen, erfahrenen Fachmann beraten und einweisen lassen!

 

Auf den Unterseiten werden die Einzelschritte einer Schlachtung erläutert:

Vorbereitung

Betäubung

Tötung/Ausbluten

Brühen

Rupfen

Ausnehmen